Am 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft getreten. Für Betreiber von Aufzugsanlagen ergeben sich dadurch eine ganze Reihe von Veränderungen und neuen Anforderungen. So benötigt beispielsweise jede Aufzugsanlage nun einen Notfallplan. Dieser muss bis spätestens 31.05.2016 erstellt sein.

 

Ihr Referent:

Reinhard Muth ist seit 1999 Geschäftsführer der Firma LiftConsulting GmbH, einer Planungsgesellschaft für Aufzüge und Fördertechnik.

Im Anschluss an sein Studium der Elektrotechnik hat er eine Ausbildung zum Elektrotechniker im Handwerk absolviert und mit der Meisterprüfung abgeschlossen.

Er ist Inhaber mehrerer Patente im Zusammenhang mit Aufzügen.

 

Diese und weitere Änderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung werden in unserem Online-Seminar vorgestellt und erläutert:

Inhalte des Online-Seminars
  • Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmenplan
  • Prüffristen in Abhängigkeit vom Zustand der Anlage
  • Anbringung der Prüfplakette mit Monat/Jahr der nächsten Prüfung im Fahrkorb
  • Einrichtung eines Zwei-Wege-Notruf-System bis spätestens 31.12.2020
  • Erstellung eines Notfallplans bis spätestens 31.05.2016
  • Prüfpflichtige Änderungen (z. B. Reparaturen von Sicherheitskomponenten)
  • Regelmäßige Prüfpflicht durch den Aufzugswärter
  • Anforderungen an die Anlagendokumentation
  • Zusätzliche Prüfung vor Inbetriebnahme
  • Achtung: Billigende Inkaufnahme eines Zustandes, der eine Gefährdung verursachen kann, gilt als Straftatbestand
  • Neue Gewichtung der Mängel bei ZÜS-Prüfungen
Zielgruppen
  • Immobilienverwalter
  • Mietverwalter
  • Wohnungseigentumsverwalter
  • Mitarbeiter von Wohnungsgenossenschaften
  • Mitarbeiter von Baugenossenschaften
  • Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen

Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.

Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.

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