Bauliche Veränderungen haben große Bedeutung im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Sie sind dabei stets von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung und auch der modernisierenden Instandsetzung abzugrenzen. Denn Letztere können grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Der Referent erläutert die Verjährungsfragen und prozessuale Problemstellungen bei der Vorbereitung von Beschlüssen zur Klageerhebung sowie Fragen der Kostenverteilung in Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan.
Ihr Referent: Marco Schwarz
Schwerpunkte seiner Tätigkeit: Immobilienrecht, WEG-Recht, Mietrecht
Vita:
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und an der Ludwig-Maximilians-Universität München
1996 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Marco J. Schwarz
1997 Übernahme von Gesellschaftsanteilen der Hausverwaltung Stenders & Partner GmbH, München
seit 2004 Geschäftsführer der vdiv-Service GmbH
seit 2004 Referententätigkeit für den Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V., die European Business School (ebs), die gtw Weiterbildung und verschiedene andere Anbieter
2005 Gründung der Kanzlei Schwarz, Thönebe & Kollegen
seit 2007 Justiziar des VDIV Bayern e.V.
2011 Gründung der Bayerisch Grund GmbH, München
seit 2011 Vorstandsmitglied im VDIV Bayern e.V.
Folgende Fragen werden u. a. im Seminar behandelt:
Inhalte des Online-Seminars
- Was genau ist eine bauliche Veränderung? Abgrenzung zu anderen baulichen Maßnahmen.
- Gibt es einen Anspruch auf Vornahme baulicher Veränderungen?
- Müssen bei baulichen Veränderungen immer alle Eigentümer zustimmen?
- Welche Konsequenzen kann die Verkündung eines (fehlerhaften) Mehrheitsbeschlusses für den Verwalter haben?
- Welche Einzelfälle kommen häufig vor?
- Was bedeutet "Gleichbehandlung im Unrecht"?
- Was kann durch die Teilungserklärung geregelt werden?
Zielgruppen
- Immobilienverwalter
- Wohnungseigentumsverwalter
Derzeit ist kein Termin für Online-Seminare verfügbar.
Aufzeichnungen stehen Ihnen ca. 3 Arbeitstage nach dem Online-Seminar zur Verfügung.